Häufig gestellte Fragen

  1. Wann sollte ich zum Kieferorthopäden?
  2. Bekomme ich eine „lockere“ herausnehmbare oder eine festsitzende Zahnspange?
  3. Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?
  4. Welche Kosten kommen auf mich zu?
  5. Bekommt man von der festen Zahnspange leichter Karies?
  6. Muss ich während der kieferorthopädischen Behandlung auch zum Zahnarzt?
  7. Braucht ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie eine besondere Ausbildung?

Wann sollte ich zum Kieferorthopäden?

Wenn alle Milchzähne durchgebrochen sind, mit ca. 3-4 Jahren, kann eine erste Kontrolle beim Kieferorthopäden bereits notwendig sein.  In diesem Alter können schädliche Angewohnheiten wie Daumenlutschen oder eine Zungenfehlfunktion, Mundatmung und ein viszerales Schluckmuster festgestellt und meist sehr gut korrigiert werden. Das führt dazu, dass sich Zähne und Kiefer regelrecht entwickeln können.

Im Alter von ca. 6-8 Jahren sollte man auf jeden Fall die Zähne durch einen Kieferorthopäden kontrollieren lassen. Jetzt ist die erste Phase des Zahnwechsels abgeschlossen, Frontzähne und der erste große Backenzahn sind durchgebrochen. Durch eine kieferorthopädische Frühbehandlung lassen sich Fehlstellungen oft leicht korrigieren, und eine ganz normale Kiefer- und Zahnentwicklung kann anschließend weiter gehen.

Ab dem ca. 10 Lebensjahr setzt der Zahnwechsel im Seitenzahngebiet ein, jetzt sollte wieder eine Kontrolle beim Kieferorthopäden stattfinden. Meistens erfolgt nun die kieferorthopädische Planung, ob eine Behandlung empfohlen ist, oder nicht.

Auch Erwachsene sollten zum Kieferorthopäden. Unregelmäßige Zähne und Funktions- bzw. Kaustörungen sind kein Schicksal! Regulieren lassen sich Zähne in jedem Alter. Voraussetzung ist jedoch, dass der Zahnhalteapparat (Parodont) gesund ist.

Bekomme ich eine „lockere“ herausnehmbare oder eine festsitzende Zahnspange?

Manche Zahn- und Kieferfehlstellungen lassen sich besser mit einer herausnehmbaren Spange korrigieren, und manche Fehlstellungen nur mit einer festen Zahnspange. Nach einer genauen kieferorthopädischen Diagnostik wird dies anschließend geplant.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Eine kieferorthopädische Frühbehandlung dauert ungefähr 1 ½ Jahre. Eine ganz normale kieferorthopädische Behandlung dauert durchschnittliche ca. 3-4 Jahren. Aber je nach Ausmaß der Fehlstellungen ergeben sich hier sehr individuelle Unterschiede.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Grundversorgung nach einem vorgegebenen Indikationssystem.  Alle Vierteljahre, einmal im Quartal, bekommen Sie eine Rechnung von der Sie 20% zunächst selbst vorstrecken müssen. Nach Abschluß der kieferorthopädischen Behandlung erhalten Sie diese 20 % eigenen Versichertenanteil von Ihrer Krankenkasse komplett zurückerstattet.
Die kieferorthopädische Grundversorgung muss – laut Gesetzgeber – „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Es ist Ihnen jedoch jederzeit möglich, Leistungen zu wählen, die eine schnellere, exaktere und ästhetisch ansprechendere kieferorthopädische Behandlung erlauben.
Bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nur von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn zusätzlich zur kieferorthopädischen Behandlung auch ein kieferchirurgischer Eingriff zur Korrektur einer Kieferfehlstellung vorgenommen werden muss.  

Privatversicherungen und ggf. Beihilfestellen erstatten die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.

Bekommt man von der festen Zahnspange leichter Karies?

Bei einer festen Zahnspange ist die Zahnpflege deutlich aufwändiger und auch schwieriger. Wir informieren jeden Patienten sehr individuell bei jedem Behandlungstermin über sein Putzverhalten und wo es noch Verbesserungen gibt. Wenn man die ausführlich besprochenen Reinigungs- und Pflegemaßnahmen beherzigt, dann kann es nicht zu Zahnschmelzläsionen kommen.

In unserer Praxis gibt es ein spezielles Prophylaxeprogramm während der Behandlung mit festsitzenden Apparaturen. Dies unterstützt die häusliche Pflege und erleichtert das Putzen. Hier werden Sie ganz individuell von uns beraten. Auch professionelle Zahnreinigungen beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden unterstützen die häusliche Zahnpflege und sind empfehlenswert. Unmittelbar vor dem Bekleben der Zähne mit Brackets können die Zähne nach intensiver Reinigung  mit einem durchsichtigen Fluorlack versiegelt werden. Auf diese Weise entsteht ein zusätzlicher Schutz auf der Zahnoberfläche. Leider werden viele prophylaktische Leistungen nur bedingt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, auch hier beraten wir Sie gerne.

Muss ich während der kieferorthopädischen Behandlung auch zum Zahnarzt?

Unabhängig von der kieferorthopädischen Behandlung sollte alle halbe Jahre eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt erfolgen. Dies hilft, eventuelle Gefahren für die Zahngesundheit rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Leider werden die Leistungen hier nur bedingt von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen

Braucht ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie eine besondere Ausbildung?

Ja! Zuerst muss ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie 5 Jahre ein Studium der Zahnmedizin absolvieren. Dann erfolgt eine zusätzliche 3-4-jährige Fachausbildung zum Fachzahnarzt. Hierbei ist eine mindestens 1-jährige Tätigkeit in einer Universitätszahnklinik zwingend erforderlich. In einer abschließenden Facharztprüfung vor einer unabhängigen Prüfungskommission hat er seine Kenntnisse in der Patientenbehandlung nachgewiesen.

KIEFERORTHOPÄDISCHE
GEMEINSCHAFTSPRAXIS AINDLING

DR. KATRIN HELD

PROF. DR. STEFAN LOSSDÖRFER
MSc. Linguale Orthodontie

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